Sachverständiger für Immobilienbewertung
Meine Berufserfahrung als unabhängiger Immobiliensachverständiger

Frank Westholt
Immobiliensachverständiger
Seit 2015 bin ich als Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig und habe sowohl in Dortmund und Umgebung (NRW) als auch in Freiburg und Umgebung (Baden-Württemberg) für Eigentümer, Erbengemeinschaften, Scheidungen, sowie für Kaufinteressenten und Banken Immobilien begutachtet.
Bewertet wurden nahezu alle Objektarten – von Gewerbeimmobilien, Pflegeheimen über Wohn- und Geschäftshäuser bis hin zu Mehrfamilienwohnhäusern, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.
Meine Qualifikation als Sachverständiger für Immobilienbewertung
Meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine international anerkannte Qualifikation mit dokumentierter Fachkunde und gesetzlicher Grundlage (vgl. § 6 Beleihungswertverordnung).
Sie stellt sicher, dass meine Gutachten von allen deutschen Behörden, Gerichten und Finanzämtern akzeptiert werden.
Wenn Sie noch überlegen, ob für Ihr Anliegen eher ein zertifizierter oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger geeignet ist, lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Aufgabenprofile und Qualitätsanforderungen. Beide Qualifikationen stehen für Fachkenntnis und besondere Sorgfalt, unterscheiden sich jedoch in ihrer Ausrichtung und den formalen Voraussetzungen. Eine kurze Orientierungshilfe kann Ihnen dabei helfen, die für Ihren konkreten Fall passende Expertise zu wählen – sei es für eine Bewertung, eine Beratung oder die Klärung komplexer Fragestellungen rund um Ihre Immobilie.
Die Sprengnetter-Zertifizierung wird von zahlreichen Institutionen anerkannt, unter anderem durch:
Warum Sachverständiger nicht gleich Sachverständiger ist
Der Begriff „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt – jeder kann sich so bezeichnen. Das führt zu einer Vielzahl von Titeln, Zertifikaten und angeblichen Qualifikationen, die für Auftraggeber kaum zu überblicken sind.
Tatsächlich gibt es nur zwei Qualifikationswege, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen:
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammern
- zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
Letztere Qualifikation ist vom Gesetzgeber explizit als Voraussetzung für die Auswahl von Bewertungssachverständigen im Beleihungswertverfahren vorgeschrieben (vgl. § 6 BelWertV).
Hinweis zur Echtheit von Bewertungen: Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen ausschließlich von Personen, die unsere Dienstleistungen / unser Angebot tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Überprüfung der Echtheit der erfolgten Bewertungen, stammt durch manuelle Prüfung vor Veröffentlichung auf dieser Webseite.

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