Bewertung bei Erbschaft & Scheidung
Immobilienbewertung bei Erbschaft, Schenkung und Scheidung
Bei Vermögensübertragungen oder familiären Veränderungen spielt der objektive Wert einer Immobilie eine zentrale Rolle. Wir erstellen dafür Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und ImmoWertV, um den sogenannten gemeinen Wert gegenüber Finanzamt, Gerichten und Beteiligten verlässlich nachzuweisen. Für eine erste Vermögensübersicht bieten wir zudem kompakte Kurzgutachten an, die eine schnelle Marktwertschätzung ermöglichen – ideal zur Entscheidungsfindung bei Erbauseinandersetzungen, Auszahlungen unter Angehörigen oder der Planung eines Verkaufs.

Warum eine Bewertung in Erbfällen unverzichtbar ist
Wer eine Immobilie erbt, muss häufig schnell klären, welchen Wert das Objekt tatsächlich besitzt und welche Verpflichtungen damit einhergehen. Neben möglichen Renovierungskosten, offenen Darlehen oder Altlasten stellt sich insbesondere in Erbengemeinschaften die Frage, wie die Aufteilung des Vermögens fair und nachvollziehbar erfolgen kann. Ohne nachvollziehbare Wertermittlung kommt es leicht zu Konflikten oder Fehlentscheidungen – etwa einer übereilten Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Typische Fragestellungen bei Erbschaften, Schenkungen und Scheidungen
Wenn eine Immobilie übertragen, geerbt oder im Rahmen einer Trennung neu verteilt wird, entstehen häufig Unsicherheiten und komplexe Fragestellungen rund um den tatsächlichen Wert des Objekts. Ein neutral ermittelter Marktwert sorgt dafür, dass Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage getroffen werden. Die wichtigsten Themen lassen sich wie folgt gliedern:
Bedeutung des gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt
Seit der Erbschaftsteuerreform wird der Wert bebauter Grundstücke durch standardisierte Bewertungsverfahren ermittelt. In vielen Fällen liegt der tatsächliche Marktwert jedoch unter dem pauschalen Verkehrswert des Finanzamtes – etwa bei älteren Objekten oder Gebäuden mit deutlichem Sanierungsbedarf. Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ermöglicht es, einen niedrigeren gemeinen Wert glaubhaft zu machen und dadurch die steuerliche Belastung zu reduzieren. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass solche Gutachten als Beweismittel anerkannt sind, wenn sie plausibel und fachgerecht erstellt wurden.
Gutachtenqualität und behördliche Anerkennung
Für die Finanzverwaltung ist entscheidend, dass das vorgelegte Gutachten methodisch korrekt erstellt wurde und den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung entspricht. Als nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger verfüge ich über eine Qualifikation, die von Behörden, Gerichten und Finanzämtern bundesweit anerkannt ist. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass Gutachten formell und fachlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ohne zusätzliche Prüfungen anerkannt werden können.


Geerbte Immobilien verkaufen oder behalten?
Wer eine Immobilie veräußern möchte, benötigt vor allem eines: einen verlässlichen Marktwert. Dieser bildet die Grundlage für eine realistische Preisfindung und verhindert finanzielle Fehlentscheidungen. Ist der angesetzte Preis zu niedrig, verschenkt man Vermögen; liegt er zu hoch, findet sich kein Käufer. Besonders in Erbengemeinschaften kann ein neutral ermittelter Wert Auseinandersetzungen vermeiden und klare Entscheidungen ermöglichen – sei es Verkauf, Weitervermietung oder Nutzung durch einzelne Erben.
Meldung an das Finanzamt und Fristen
Innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall muss das Finanzamt über den Erwerb informiert werden. Dazu benötigt es Angaben zum Wert der Immobilie, die die Grundlage für die Erbschaftsteuer bilden. Eine präzise Bewertung ist daher unerlässlich, um unnötig hohe Steuerforderungen zu vermeiden. Da statistisch jeder dritte Steuerbescheid Fehler enthält, lohnt sich zudem eine fachkundige Prüfung des Bescheids.

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