Energieausweis für Ihr Gebäude
Energieausweis erstellen lassen
Wer ein Wohngebäude verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist verpflichtet, Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dieses Dokument zeigt die energetische Qualität des Hauses und ermöglicht eine transparente Einschätzung der Energieeffizienz. Bei mir erhalten Sie sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise – je nach Objekt, Situation und gesetzlicher Voraussetzung.

Für welche Gebäude kann ein Energieausweis ausgestellt werden?
Ich erstelle Energieausweise für wohnwirtschaftliche Standardgebäude in NRW, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen Wohnhäuser mit bis zu zwölf Einheiten, Mischobjekte mit einem überwiegenden Wohnanteil oder Gebäudeteile, die wohnähnlich genutzt werden. Voraussetzung ist zudem, dass nur ein zentrales Heiz- und Warmwassersystem vorhanden ist und das Gebäude vor 2014 errichtet wurde. Bei Sonderfällen prüfe ich im Vorfeld, ob die Ausstellung möglich ist.
Ihre Vorteile bei der Ausstellung durch mein Sachverständigenbüro
Eine fachkundige Beratung vor Ort, eine schnelle Ausstellung des Energieausweises und transparente Festpreise zeichnen meinen Service aus. Die erfassten Daten werden zusätzlich durch unabhängige Stellen plausibilisiert. Sie erhalten ein rechtssicheres, EnEV-konformes Dokument – ohne versteckte Zusatzkosten und innerhalb kurzer Zeit.
Arten von Energieausweisen
Für verschiedene Gebäudearten und Nutzungssituationen kommen unterschiedliche Energieausweise infrage. Beide Varianten bewerten die energetische Qualität eines Gebäudes, unterscheiden sich jedoch deutlich in Aufbau, Aussagekraft und gesetzlichen Anforderungen. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und ihre Bedeutung
Die EnEV bildet eine zentrale Grundlage der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Sie setzt europäische Richtlinien um und definiert Anforderungen an Wärmebedarf, Primärenergie und technische Anlagen. Ziel ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Neben baulichem Wärmeschutz umfasst die Verordnung auch Regelungen zu Heizung, Warmwasserbereitung und erneuerbarer Energienutzung.
Energieausweis und Immobilienanzeigen
Gewerbliche und private Anbieter müssen in Inseraten zahlreiche Pflichtangaben aus dem Energieausweis veröffentlichen – online, in Zeitungen oder in gewerblichen Portalen. Ausnahmen gelten nur für nichtkommerzielle Kleinanzeigen. Spätestens zur Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen oder gut sichtbar ausgehängt sein. Wird keine Besichtigung durchgeführt, muss der Ausweis unverzüglich bereitgestellt werden. Nach Abschluss des Vertrags ist er auszuhändigen. Abkürzungen sind erlaubt, müssen aber eindeutig verständlich sein.

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