Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung

Das sollten Sie vorab wissen

Viele Fragen rund um Gutachten, Unterlagen, Abläufe und Honorarregelungen wiederholen sich regelmäßig. Damit Sie schnell die relevanten Informationen finden, haben wir die häufigsten Themen übersichtlich für Sie zusammengestellt. Sollte dennoch etwas unklar bleiben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung.

ür ein fundiertes Verkehrswertgutachten werden verschiedene Dokumente benötigt. Ein Teil stammt vom Auftraggeber, andere Unterlagen besorgt der Sachverständige selbst. Je vollständiger die Unterlagen bereitgestellt werden, desto schneller kann die Bewertung erfolgen. Typische Unterlagen des Auftraggebers sind u. a.:

  • aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abt. I & II)
  • Liegenschaftskarte / Flurkarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Mietverträge oder Mietübersicht
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Baubeschreibung
  • ggf. aktuelle Kaufverträge oder Altlastennachweise

Nicht vorhandene Dokumente können im Einzelfall nachgereicht oder durch den Sachverständigen angefordert werden.

Nach der Ortsbesichtigung und dem Eingang aller benötigten Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel zwei bis drei Wochen. Abhängig von Objektgröße, Bewertungsumfang und aktueller Auslastung kann der Zeitraum variieren. Umfangreichere Gutachten können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Ja. Für eine rechtssichere Bewertung muss das Objekt vollständig besichtigt werden. Der Zugang zu allen Bereichen – Wohnräume, Technikräume, Keller, Dachgeschoss usw. – sollte gewährleistet sein. Ohne Ortsbegehung kann kein vollständiges Verkehrswertgutachten erstellt werden.

Für Verkehrswertgutachten orientiert sich das Honorar an den Vorgaben der HOAI (§ 33–34). Dort sind übliche Honorarkorridore für Immobilienbewertungen definiert. Andere Leistungen, etwa Beratungen oder baubegleitende Bewertungen, erfolgen auf Basis frei vereinbarter Honorare. Eine transparente Kosteneinschätzung erhalten Sie immer vor Auftragserteilung.

Für die Beschaffung bestimmter amtlicher Unterlagen – z. B. aus dem Grundbuchamt, Bauamt oder Katasterbereich – benötigt der Sachverständige eine Vollmacht. Diese kann einfach ausgefüllt, unterschrieben und bereitgestellt werden.

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WESTHOLT Immobilienbewertung GmbH
Basler Str. 115
79115 Freiburg

Tel.: 07661 / 628 0 488

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