Kurzgutachten für Ihre Immobilie

Kurzgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten?

Nicht in jedem Fall ist ein umfassendes Wertgutachten erforderlich. Für viele private Situationen genügt eine kompakte Bewertung, sofern das Dokument nicht für steuerliche oder behördliche Zwecke benötigt wird. Ein Kurzgutachten liefert eine neutrale Einschätzung des Immobilienwertes und ist vor allem dann geeignet, wenn eine interne oder informelle Klärung des Marktpreises gewünscht ist.

Typische Einsatzbereiche eines Kurzgutachtens

Ein kompaktes Gutachten eignet sich vor allem für private und außergerichtliche Anliegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verkauf einer Immobilie: Sie möchten den marktgerechten Preis Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung kennen.
  • Kaufinteresse: Vor einer Kaufentscheidung möchten Sie überprüfen, ob der geforderte Preis realistisch ist.
  • Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen: Eine objektive Einschätzung wird benötigt, ohne dass ein Gerichtsverfahren ansteht.
  • Übertragungen im Familienkreis: Bei Schenkungen oder Verkäufen unter Wert hilft ein Kurzgutachten, mögliche steuerliche Risiken zu minimieren.
  • Betreuungsangelegenheiten: Sowohl bei gesetzlichen als auch familiären Betreuungen akzeptieren Gerichte und Rechtspfleger meist ein Kurzgutachten.
  • Versicherungsthemen: Für die Ermittlung einer angemessenen Versicherungssumme ist ein aktueller Immobilienwert erforderlich.
  • Bankgespräche: Bei Finanzierungsfragen wird häufig eine neutrale Wertermittlung benötigt.

Für welche Objekte eignet sich ein Kurzgutachten?

Die kompakte Form der Bewertung kann für nahezu alle gängigen Objektarten verwendet werden: von Einfamilien- und Doppelhaushälften über Reihenhäuser bis zu Eigentumswohnungen. Auch Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte, Gewerbeflächen und unbebaute Grundstücke können auf diese Weise bewertet werden. Im Ergebnis wird sowohl der Bodenwert als auch der Gebäudewert ermittelt.

Umfang und Inhalt eines Kurzgutachtens

Ein Kurzgutachten ist deutlich schlanker aufgebaut als ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Es umfasst in der Regel etwa 10 bis 15 Seiten und kann meist zeitnah erstellt werden. Ein vollumfängliches Gutachten benötigt dagegen mehrere Wochen Bearbeitungszeit und fällt mit rund 40 bis 80 Seiten deutlich umfangreicher aus.

Der Inhalt eines Kurzgutachtens umfasst:

  • eine kurze Objektbeschreibung
  • die Wertermittlung mit kompakten Erläuterungen
  • eine Anlage mit Fotos, Lageplänen oder Karten

Im Gegensatz zum detaillierten Gutachten wird nicht jeder einzelne Bewertungsfaktor umfassend geprüft oder dokumentiert.

Benötigte Unterlagen

Da die aufwendige Einholung von Unterlagen bei Behörden wegfällt, reduziert sich der Aufwand erheblich. Einige Dokumente müssen dennoch vorliegen:

  • vollständiger Grundbuchauszug
  • vorhandene Bauunterlagen, Wohnflächen- oder Volumenberechnungen
  • gegebenenfalls Mietverträge oder Angaben zu Mieteinnahmen

Das Kurzgutachten kann sowohl in gedruckter Form als auch als PDF bereitgestellt werden.

Kosten eines Kurzgutachtens

Durch den geringeren Dokumentations- und Prüfungsumfang ist ein Kurzgutachten deutlich kostengünstiger als ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Gerne informiere ich Sie über transparente Pauschalpreise und faire Festpreisangebote.

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WESTHOLT Immobilienbewertung GmbH
Basler Str. 115
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Tel.: 07661 / 628 0 488

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